Fachpraxis für Physiotherapie und Podologie
Sektoraler Heilpraktiker Siegfried Beschnitt in Dortmund-Hörde
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Ob im heimischen Arbeitszimmer, am Mini-Schreibtisch oder auf dem Sofa: Die Arbeit in den eigenen vier Wänden ist für viele Erwerbstätige in Deutschland inzwischen selbstverständlich. Etwa 24% arbeiten teilweise im Homeoffice, etwa 6% sogar ausschließlich. Zwar gelten auch hier die gesetzlichen Vorschriften zum Arbeitsschutz, die Rückengesundheit bleibt an den teilweise improvisierten Arbeitsplätzen aber oft auf der Strecke: Einen Anspruch auf ergonomische Büromöbel hat man im Heimbüro nicht unbedingt. „Es gibt aber viele Möglichkeiten, das Homeoffice auch mit begrenztem Budget rückenfreundlich einzurichten“, sagt Susanne Weber, Beraterin für Ergonomie am Arbeitsplatz von ergoimpuls und Expertin der Aktion Gesunder Rücken (AGR) e. V. Der Verein zertifiziert mit einer unabhängigen Fachkommission unter anderem rückenfreundliche Büromöbel und gibt auf www.agr-ev.de Tipps, wie sich der Büroalltag auch daheim ergonomisch gestalten lässt.
Egal ob im Büro oder zu Hause: Wer acht bis zehn Stunden täglich am Schreibtisch sitzt und dabei die Ergonomie vernachlässigt, riskiert langfristig Rücken- und Nackenschmerzen. Laut einer Forsa-Umfrage hat rund jeder dritte Befragte gesundheitliche Probleme wegen eines nicht ergonomischen Arbeitsplatzes im Homeoffice. 36% leiden unter Verspannungen, Rücken- oder Kopfschmerzen. 34% haben mit unzulänglicher Arbeitsausstattung wie einem zu kleinen Bildschirm zu kämpfen, was sich durch Fehlhaltungen ebenfalls auf die Rückengesundheit auswirken kann.
Rechtliche Grundlagen für das Homeoffice
Auch beim Arbeiten von zu Hause aus ist der Arbeitgeber gemäß Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung verpflichtet, für eine sichere und gesundheitsgerechte Umgebung zu sorgen. Ob Unternehmen auch eine rückenfreundliche Ausstattung finanzieren müssen, ist eine Frage der Definition im Arbeitsvertrag: Nur bei vereinbarter „Telearbeit“, also einen vom Arbeitgeber für eine bestimmte Dauer fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplatz im Privatbereich der Beschäftigten, besteht die Verpflichtung, eine Ausstattung zur Verfügung zu stellen, die konkreten ergonomischen Anforderungen entspricht. Beim klassischen Homeoffice (fester Arbeitsort zu Hause) oder Mobile Working (Arbeit von beliebigen Orten aus) besteht dieser Anspruch nicht. „Bei regelmäßiger Arbeit im Homeoffice sollten Unternehmen aber zumindest ergonomisches Zubehör wie Maus und Tastatur oder Schulungen zur rückenfreundlichen Arbeitsplatzgestaltung anbieten“, rät Weber. Die Ergonomie-Beraterin und Physiotherapeutin coacht mit Vorträgen und Eins-zu-Eins-Beratung Angestellte, aber auch Privatpersonen, die ihr Homeoffice möglichst ergonomisch einrichten wollen. Sie beobachtet bei Unternehmen den erfreulichen Trend, Büroarbeitsplätze optimal auszustatten, wobei zunehmend auch finanzielle Zuschüsse, Vergünstigungen, Leihmöbel oder Schulungen angeboten werden. „Investitionen in die Gesundheit der Mitarbeitenden zahlen sich langfristig aus – durch mehr Zufriedenheit, weniger krankheitsbedingte Ausfälle und höhere Produktivität“, sagt Weber.
Ergonomisches Homeoffice mit kleinem Budget
Aus Sicht der Expertin gehören zur ergonomischen „Minimalausstattung“ im Homeoffice neben einem rückenfreundlichen, ergonomischen Bürostuhl ein ausreichend großer Bildschirm, ein Laptopständer sowie eine ergonomische Tastatur und Maus. Darüber hinaus hat sie weitere Tipps, wie sich der heimische Arbeitsplatz mit etwas Kreativität ohne teure Büroausstattung rückenfreundlich gestalten lässt:
Das Scheitern der Ampel-Koalition hat tiefgreifende Folgen für viele geplanten Gesetze und Gesetzesänderungen, die die Logopädie betreffen. Dabei muss die Politik dringend handeln, damit der große Bedarf in der logopädischen Versorgung gedeckt werden kann. Wer eine logopädische Therapie braucht, muss derzeit mit langen Wartezeiten rechnen. „Das muss sich ändern. Der ansteigende Behandlungsbedarf in einer älter werdenden Gesellschaft sowie der sich kontinuierlich verschärfende Fachkräftemangel darf nicht länger ignoriert werden“, so Dagmar Karrasch, Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie (dbl e.V.).
Fünf dringend notwendige Reformen zur Sicherstellung der Versorgung mit der wichtigen Ressource Logopädie für Gesundheit und Bildung hat der dbl in einem Forderungspapier zusammengefasst und benennt so die Handlungsfelder für die nächste Legislaturperiode.
So fordert er:
"Im Jahr 2025 stellen wir entscheidende Weichen für eine effiziente und zukunftsfähige Gesundheitsversorgung in Deutschland. Mit der elektronischen Patientenakte für alle verbessern wir deutlich die Qualität der Behandlung und die Forschung in der Medizin. Mit der Krankenhausreform starten wir den grundlegenden Umbau der Stationären Versorgung. Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass sie bundesweit – auch auf dem Land – gut versorgt werden, dass ihnen im Notfall schnell geholfen wird, und dass komplizierte Operationen nur erfahrene Ärzte in Spezial-Kliniken durchführen. Mit dem Medizinforschungsgesetz verbessern wir die Forschung auch für bisher nicht heilbare Erkrankungen. Allein diese drei Weichenstellungen werden das deutsche Gesundheitswesen Jahrzehnte prägen."
Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach
Digitalisierung
Elektronische Patientenakte für alle
Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) wird die elektronische Patientenakte (ePA) ab dem 15. Januar 2025 zu einer Opt-Out-Anwendung. Die Bereitstellung der ePA durch die Krankenkassen, ihre inhaltliche Befüllung sowie die Zugriffe auf die gespeicherten ePA-Daten werden dabei grundlegend vereinfacht.
Die Krankenkassen stellen ihren Versicherten dabei ohne deren Zutun eine ePA zur Verfügung. Wer dies nicht möchte, kann auch weiterhin jederzeit widersprechen.
Digitale strukturierte Behandlungsprogramme bei Diabetes
Bis zum 31. März 2025 soll der Gemeinsame Bundesausschuss Festlegungen zur Ausgestaltung strukturierter Behandlungsprogramme mit digitalisierten Versorgungsprozessen treffen. Es wird festgelegt, wie Anwendungen wie etwa die elektronische Patientenakte, der elektronische Medikationsplan, die Kommunikation im Medizinwesen (KIM), der TI-Messenger (TIM) und Videosprechstunden im Kontext der Behandlung von Diabetes zum Einsatz kommen können. Die auf Grundlage der Festlegungen einzurichtenden Versorgungsprozesse sollen den Versicherten neben den bestehenden DMP angeboten werden.
Vereinfachte Prüfungen für Digitale Gesundheitsanwendungen
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Hersteller die Informationssicherheit digitaler Gesundheitsanwendungen nicht mehr in einem einzelfallbezogenen, aufwändigen Verfahren durch das BfArM prüfen. Sie sind künftig zur Vorlage eines Zertifikats über die Erfüllung der Anforderungen an die Informationssicherheit verpflichtet, das nach einer umfassenden Prüfung der Anwendung durch das BSI ausgestellt wird. Durch das einheitliche und konzentrierte Prüfverfahren entfallen Aufwände bei BfArM und Herstellern.
Assistierte Telemedizin in Apotheken
Bis zum 31. März 2025 sollen sich GKV-Spitzenverband und Apotheker über die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Vergütungsregelungen für die Erbringung von Leistungen der assistierten Telemedizin in Apotheken einigen. Anschließend kann die Umsetzung beginnen. So können dann etwa Patientinnen und Patienten in Apotheken zu ambulanten telemedizinischen Leistungen beraten und bei der Inanspruchnahme angeleitet werden. Außerdem können dann Patientinnen und Patienten in den Apotheken bei der Durchführung einfacher medizinischer Routineaufgaben während einer ärztlichen telemedizinischen Leistung unterstützt werden.
Krankenhausreform
Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz markiert eine radikale Abkehr vom bisherigen Vergütungssystem in der stationären Versorgung. Qualität und Spezialisierung werden belohnt, die flächendeckende Versorgung durch Zuschläge gefördert. Der Umbau beginnt bereits 2025 und wird schrittweise scharfgestellt, wenn die Bundesländer bis Ende 2026 Krankenhäuser Aufgabenbereiche (Leistungsgruppen) zuweisen und 2027 bis 2028 das Finanzierungssystem umgestellt wird. Die ersten Schritte der Reform sind:
Personalbemessung
In Abstimmung mit der Bundesärztekammer beginnt die wissenschaftliche Erprobung eines Personalbemessungs-instruments für Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus. Um zu prüfen, ob auch für weitere Berufsgruppen wie Hebammen oder Physiotherapeuten ein solches Instrument notwendig ist, soll bis September 2025 eine Kommission eingesetzt werden.
Entbürokratisierung
Um den Verwaltungsaufwand der Krankenhäuser zu verringern, erfolgen Maßnahmen zur Entbürokratisierung. So werden Prüfverfahren harmonisiert und vereinfacht. Die Prüfintervalle für Strukturprüfungen können auf drei Jahre verlängert werden. Auch bei anlassbezogenen Einzelfallprüfungen wird der bürokratische Aufwand reduziert. Pflegeentlastende Maßnahmen werden pauschal anerkannt.
Tarifkostenrefinanzierung
Die Kosten der Krankenhäuser von Tarifsteigerungen für das Personal im Krankenhaus werden ab einschließlich der bereits 2024 wirksam gewordenen Tarifsteigerungen für alle Beschäftigtengruppen voll refinanziert.
Orientierungswert
Eine Forderung, die die Krankenhäuser seit langem anmahnen, wird nun umgesetzt: Bei der Ermittlung der Obergrenze für den jährlichen Anstieg der Krankenhausvergütungen wird, anstelle des anteiligen Orientierungswerts, nun der volle Orientierungswert zu Grunde gelegt. Damit ergeben sich für die Krankenhäuser Steigerungsmöglichkeiten bei den Einnahmen im stationären Bereich.
Gesundheitliche Versorgung
Weitere Implantate und Prothesen im Implantateregister
Zum 1. Januar 2025 nimmt das Implantateregister Deutschland (IRD) den Vollbetrieb auch für Endoprothesen an Hüfte und Knie sowie für Aortenklappen-Implantate auf.
Rechtsgrundlage ist die durch Verordnung vom 21.10.2024 I (BGBl. Nr. 318) geänderte Implantateregister-Betriebsverordnung.
Durch die Änderung werden die verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen verpflichtet, Implantationen in Bezug auf die genannten Implantattypen an das IRD zu melden. Das Register dient der Informationsgewinnung über die Qualität und der Qualitätssicherung der Implantate und der implantationsmedizinischen Versorgung in den verantwortlichen Gesundheitseinrichtungen. Mit den Endoprothesen an Hüfte und Knie werden die mit jährlich 280.000 und 200.000 Operationen zahlenmäßig bedeutendsten Implantattypen erfasst.
Zugang zur Übergangspflege wird erweitert
Übergangspflege wird im Krankenhaus für Patienten gewährt, die nicht dauerhaft pflegebedürftig sind und keinen Pflegegrad haben. Bisher mussten bei der Versorgung vorrangig alternative Versorgungsformen wie Leistungen aus häuslicher Krankenpflege, Kurzzeitpflege, medizinischer Reha oder Pflegeleistungen nach SGB IX ausgeschöpft werden. Diese Regelung entfällt, sodass Übergangspflege von Anfang erbracht werden kann.
Ausbildung
Vermittlung weiterer heilkundlicher Kompetenzen im Pflegestudium
Zum 1. Januar 2025 treten wesentliche Teile des Pflegestudiumstärkungsgesetzes in Kraft. In der hochschulischen Pflegeausbildung werden im Rahmen des Studiums zusätzliche Kompetenzen für die eigenverantwortliche und selbstständige Ausübung von erweiterten heilkundlichen Tätigkeiten in den Bereichen diabetische Stoffwechsellage, chronische Wunden und Demenz vermittelt.
Arzneimittelversorgung
Forschungsanreize bei Preisbildung von Arzneimitteln (Teile des Medizinforschungsgesetzes)
Für Arzneimittel mit einem relevanten Anteil klinischer Prüfungen in Deutschland werden Spielräume für die Erstattungsbetragsverhandlungen („Leitplanken“ aus dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz) wiedereröffnet. Dafür müssen mindestens fünf Prozent der Probanden aus der Zulassungsstudie an der klinischen Studie in Deutschland teilgenommen haben. Das gilt für drei Jahre, es sei denn der pharmazeutische Unternehmer weist eine Arzneimittelforschungsabteilung und relevante eigene Projekte und Kooperationen mit öffentlichen Einrichtungen in präklinischer oder klinischer Arzneimittelforschung in Deutschland nach.
Pflege
Dynamisierte Leistungsbeträge
Alle Leistungsbeträge der Pflegeversicherung, auch die Leistungen bei stationärer Pflege, werden zum 1. Januar 2025 um 4,5 Prozent angehoben. Dadurch reduzieren sich die pflegebedingten Ausgaben, die eine pflegebedürftige Person eigenständig zu tragen hat. Die Anpassung der Leistungsbeträge hat ein Gesamtvolumen von 1,8 Milliarden Euro; die Pflegebedürftigen und Sozialhilfeträger werden entlastet.
Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung (SPV)
Der Beitragssatz zur SPV wird vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats (tagt hierzu am 20.12.24) mit Beginn des Jahres 2025 um 0,2 Prozentpunkte angehoben. Damit steigt der Beitragssatz bundeseinheitlich auf 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen. Diese Anhebung des Beitragssatzes führt im Gesamtjahr 2025 zu Mehreinnahmen in Höhe von rechnerisch rund 3,7 Milliarden Euro.